1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der ITABS GbR, nachfolgend "ITABS" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
1.3. Angebote von ITABS sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von ITABS schriftlich bestätigt werden.
2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen von ITABS sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßg bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht ITABS ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ITABS ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er ITABS alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und ITABS von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann ITABS einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem ITABS durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem ITABS auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
4.1. Der Kunde stellt ITABS die in die Website einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.2. Der Kunde stellt ITABS alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
4.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern von ITABS während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
5.1. Für Mängel seiner Leistungen haftet ITABS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ITABS dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von ITABS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von ITABS gilt. Die Haftung von ITABS ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5.3. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet ITABS nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
5.4. ITABS ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist ITABS nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte ITABS wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, ist der Kunde verpflichtet, ITABS von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und ITABS die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
5.5. ITABS haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.
6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. ITABS ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
6.2. Sobald ITABS die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und ITABS über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde ITABS innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung von ITABS in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird ITABS in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist der Sitz der ITABS GbR ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
7.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.